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AVB/ALB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Geier Lacktechnik GmbH & Co. KG

Stand: Juli 2025

1. Allgemeine Gültigkeit

1.1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Ältere Bedingungen verlieren ihre Gültigkeit.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns nicht – auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Bedingungen als verbindlich an.
1.3. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Erfolgt die Lieferung sofort, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2. Preise


2.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
2.2. Die Preise gelten ab Werk, zzgl. Verpackung, Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.3. Bei Änderungen von Material- oder Personalkosten behalten wir uns Preisanpassungen vor. Bei Lieferungen mit einem Ausführungstermin über vier Monate gelten unsere am Liefertag gültigen Preise, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
2.4. Anschlussaufträge werden unabhängig von früheren Preisen neu kalkuliert.

3. Lieferung & Abnahme

3.1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und vereinbarten Anzahlungen. Bei Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten.
3.2. Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder eine pauschale Verzugsentschädigung von max. 5 % des betroffenen Lieferwerts zu verlangen (0,5 % pro Woche).
3.3. Teillieferungen und Abweichungen von der Bestellmenge bis zu ±10 % sind zulässig.
3.4. Rücknahmen aus Kulanz bedürfen unserer Zustimmung und müssen originalverpackt und frachtfrei nach Terminvereinbarung zurückgesendet werden. Bearbeitungskosten können berechnet werden.
3.5. Höhere Gewalt, Streiks oder Lieferengpässe berechtigen uns, die Lieferung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall informieren wir Sie auf Wunsch binnen 14 Tagen über unser weiteres Vorgehen.

4. Verpackung, Versand & Gefahrenübergang

4.1. Verpackung, Versandart und Versandweg werden von uns sorgfältig gewählt – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Die Gefahr geht mit Verlassen unseres Werks auf den Kunden über – auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Verzögerung durch den Kunden erfolgt der Gefahrenübergang mit Mitteilung der Versandbereitschaft.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient sie als Sicherheit für den Saldo.
5.2. Verarbeitung durch den Kunden erfolgt ohne Eigentumserwerb (§950 BGB). Wir erwerben Miteigentum im Verhältnis des Warenwerts.
5.3. Bei Verbindung mit Fremdmaterialien gelten §§947, 948 BGB. Auch hier entsteht ein Miteigentum im entsprechenden Verhältnis.
5.4. Weiterverkäufe sind nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäfts erlaubt – mit Weitergabe des Eigentumsvorbehalts.
5.5. Ansprüche aus Weiterverkäufen werden hiermit an uns abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage notwendige Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
5.6. Bei Weiterverkäufen verarbeiteter Ware beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Wert unserer Lieferung.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar:
– innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto
– oder innerhalb von 30 Tagen netto
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn keine älteren Rechnungen offen sind.

7. Gerichtsstand & Rechtswahl

Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Wir behalten uns vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.